Insektenbekämpfung
Hier finden Sie wichtige Tipps und Antworten zum Thema Insektenbekämpfung:
Warum sind Insektenbekämpfungen ein heikles Thema?
Viele staatenbildende Insekten aus der Gattung der Stechimmen sind durch das steirische Naturschutzgesetzt geschützt. Besonders gefährdete Arten wie Hornissen stehen sogar unter strengem Artenschutz. Daher ist das Töten der Insekten und das zerstören der Nester streng verboten und wird mit Strafen bis zu 15.000€ bestraft.
Auch sind Wespen und Hornissen ein wichtiger Teil des natürlichen Kreislaufes und vertilgen Unmengen an schädlichen Insekten wie Fliegen und Gelsen.
Wann führt die Feuerwehr eine Insektenbekämpfung durch?
Nur bei Gefahr im Verzug!
Dies wäre zum Beispiel:
Wenn Wespen schutzbedürftige Menschen (Altenheim, Krankenhaus, Kindergarten, Volksschule) gefährden oder auch beim Vorliegen einer (nachgewiesenen) Allergie kann diese Maßnahme notwendig sein, sollte das Wespennest über dem Eingang oder im Wohnraum angesiedelt sein und ein Kontakt mit den Insekten nicht vermeidbar sein.
Sollte durch die Insekten keine offensichtliche Gefährdung vorliegen oder geraten wir durch die Maßnahme in Konflikt mit dem Naturschutzgesetz, lehnen wir die Insektenbekämpfung aus rechtlichen Gründen ab.
Was kostet eine Insektenentfernung?
Die Kosten richten sich nach der steirischen Feuerwehr-Tarifordnung und werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
(In der Regel ab ca. 100€ Aufwandskosten plus Kosten für Hilfsmaterialien und Insektizid)
Was muss ich für eine Insektenbekämpfung beachten?
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Wespen und Hornissen stehen unter Naturschutz, wobei die Hornissen sogar vom Aussterben bedroht sind.
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Diese Tiere stellen ein wichtiges Glied in der Nahrungskette dar. Zu ihrem Speiseplan gehören Fliegen, Gelsen, Baumschädlinge und Ähnliches. Ein Volk verspeist am Tag bis zu 500 g oder 3000 Insekten.
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Hornissen sind prinzipiell nicht aggressiv, nur im Umkreis von 4 Metern um ihr Nest schalten sie auf Verteidigung.
- Hornissen sind Fleischfresser und werden nicht von Süßen Speisen angelockt.
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Heftige Armbewegungen, Erschütterungen, Verstellen der Einflugschneise oder Behinderungen der Einflugbahn provoziert die Tiere zum Angriff.
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Ein Nest wird niemals zweimal benutzt, sondern im Gegenteil, sogar gemieden. Das Belassen des Nestes an dem Ort ist damit ein zusätzlicher Schutz.
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Ende September, Anfang Oktober ist das Nest ohnehin wieder leer. Nur die Königin überlebt den Winter.
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Die Geschichte von den 3 Hornissenstichen, die einen Menschen töten können, stimmt nicht. Ein Hornissenstich ist genauso (un-) gefährlich wie ein Bienen- oder Wespenstich. Vorsicht ist bei Menschen mit allergischen Reaktionen geboten.
An wen kann ich mich wenden?
Bei einer erforderlichen Insektenbekämpfung wenden Sie sich bitte direkt an uns. Nach Terminvereinbarung werden wir Sie kostenlos beraten und entscheiden, ob wir die Insektenbekämpfung durchführen.