Spendenabsetzbarkeit

Spenden an freiwillige Feuerwehren sind in Österreich von der Steuer absetzbar. Ab 2017 gibt es dazu eine gesetzliche Änderung.

Ab 2017: Feuerwehr muss Spenden melden
Durch ein Bundesgesetz kommt ab 1. Jänner 2017 eine Neuerung auf freiwillige Feuerwehren in Österreich zu. Spenden von Privatpersonen müssen (wenn von ihnen gewünscht) von der jeweiligen Feuerwehr an das Finanzamt gemeldet werden. Spenden an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände in Österreich können von der Steuer abgesetzt werden (siehe Einkommensteuergesetz 1988). 


Verpflichtung für die Feuerwehren
Spenden, die ab 2017 einlangen, können ab 2018 gemeldet werden. Freiwillige Feuerwehren müssen aber schon ab 2017 Aufzeichnungen über die erhaltenen Spenden bzw. die Spender führen, damit sie 2018 ihrer Verpflichtung, diese Spendenbeträge an das Finanzamt zu übermitteln, auch nachkommen können. Wenn der Spender eine automatische Berücksichtigung wünscht, muss er in Zukunft bestimmte Angaben machen. Die Feuerwehr muss daraufhin folgende Daten weitermelden:

  • Vor- und Zuname des Spenders

  • Geburtsdatum des Spenders

  • Summe der jährlichen Spenden pro Spender (Summe bei mehreren Spenden)

Bei Spenden, die ab 2017 zugehen, sollten die Spender darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie  neben dem Vor- und Zunamen auch das Geburtsdatum bekannt geben; fehlt eine dieser Angaben darf die Feuerwehr dies als Erklärung betrachten, dass die Spende nicht von der Steuer abgesetzt werden will. Bei Spenden über Erlagschein muss ein eigener Spendenerlagschein verwendet werden, der auch  eine Angabe des Geburtsdatums vorsieht.